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Forschungszulage nachweisen: Wissen für Unternehmen und Berater

Was das Gesetz verlangt, wie die BMF-Vorlage funktioniert, wie Sektor 1 und Sektor 2 gerechnet werden, wer den Monat bestätigt und warum viele Unternehmen mit bescheinigtem Vorhaben die Zulage bisher nicht beim Finanzamt geltend gemacht haben. Sachlich, mit Quellen, ohne Versprechen.

Worauf sich die Artikel beziehen

  1. Grundlage§ 3 FZulG
  2. AufzeichnungStunden je Tag
  3. FormBMF-Vorlage
  4. ErgebnisPDF-Nachweis

Jedes Glied belegt das nächste – fehlt eines, trägt die Kette nicht.

Artikel

Grundlagen, Anleitungen und Checklisten

Fünf Gruppen statt einer langen Liste. Jeder Artikel nennt seine Quellen: Forschungszulagengesetz, Abgabenordnung, GoBD und die Vorlage des Bundesfinanzministeriums.

Grundlagen

Was das Gesetz verlangt, wie aus Stunden Euro werden und warum viele Unternehmen mit bescheinigtem Vorhaben die Zulage bisher nicht geltend gemacht haben.

3 Artikel

Nachweis führen

Die Vorlage des Bundesfinanzministeriums ausfüllen, Sektor 1 und Sektor 2 rechnen, den Monat bestätigen – und wissen, wo eine Tabelle aufhört zu tragen.

4 Artikel

Zurückliegende Jahre

Wenn für vergangene Jahre keine Aufzeichnungen vorliegen: was sich aus vorhandenen Unterlagen ableiten lässt – und was nicht.

Für Beratungen

Forschungszulage im Mandat: wer liefert was, und wie kommen Sie an die Zahlen, ohne jedes Konto zu öffnen.

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Im Kit stecken eine Excel-Vorlage nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums, die Jahresarbeitszeit und FuE-Anteil selbst rechnet, dazu eine Checkliste mit 14 Prüfpunkten und eine Kurzanleitung als PDF. Kein Abo, sofort als ZIP.

Weiterführende Seiten

Dokumentationspflicht und frühere Jahre

Zwei Themen, die häufig zusammen gefragt werden: was das Gesetz an Dokumentation verlangt und was gilt, wenn sie für vergangene Jahre oder das laufende Jahr fehlt.

rekonstruiert aus Unterlagenlaufend erfasst
heute
Was zurückliegt, lässt sich nur noch aus Unterlagen ableiten; ab heute wird laufend aufgezeichnet.

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Die Inhalte dieses Bereichs dienen der Information und ersetzen keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind Gesetz, BMF-Schreiben und Ihr Einzelfall.