Frühere Jahre ohne Stundenzettel? Wir bereiten sie aus Ihren Unterlagen auf.

Was Sie brauchen
Unterlagen, die Sie ohnehin haben.
Eine gepflegte Zeiterfassung ist nicht nötig. Fotos abfotografierter Listen genügen; eigene PDF-Exporte aus FuE Stundenzettel ab dem 19.09.2026 werden exakt übernommen.
Bescheid und Antragsunterlagen
Vorhaben, Arbeitspakete und Zeitraum stehen dort bereits.
Lohn- oder HR-Export
Anwesenheit, Pensum, Ein- und Austritte je Person und Monat.
Kalender
Termine, Urlaube und Abwesenheiten als Anhaltspunkt für einzelne Tage.
Projekt- und Aufgabenlisten
Woran wann gearbeitet wurde – auch als Foto einer Liste.
Kein Sonderfall
Kleine und mittlere Unternehmen machen die Zulage deutlich seltener beim Finanzamt geltend als große; als einen Grund nennt der Evaluierungsbericht der Bundesregierung, dass die Stundendokumentation dort „oft ohne automatisierte Systeme“ bewältigt werden muss.
Quelle: Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz, Bundestagsdrucksache 21/7999 vom 10. September 2026; Fundstelle geprüft am 19.09.2026. Der Bericht beschreibt die Lage; er sagt keinem einzelnen Unternehmen eine Zulage zu. Bericht als PDF
So läuft es
Über Tage verteilt, in Ihrem Tempo.
Unterlagen für mehrere Jahre hat niemand an einem Nachmittag zusammen. Der Vorgang ist darauf ausgelegt.
Mit E-Mail starten
Adresse angeben, Code bestätigen. Ein Konto brauchen Sie noch nicht.
Unterlagen hochladen
Was Sie nicht als Datei haben, tragen Sie ein. Unterbrechen und Tage später weitermachen geht.
Vorschläge prüfen
Jeder Wert bleibt ein Vorschlag mit Quelle, bis Sie ihn bestätigen. Offenes bleibt sichtbar offen.
Vorschau, dann kaufen
Ein vollständiger Monat als Stundenzettel aus Ihren Daten. Erst danach zahlen Sie.
Vorschau und Preis
Was es kostet, steht hier – vor dem ersten Klick.
Was kostet es bei Ihnen?
Eine Einheit ist eine Person in einem Jahr – zurückliegend oder das laufende Jahr bis heute – und kostet 199 € netto, einmalig. Dazu kommt für jede Person, die heute noch im Unternehmen ist, eine Lizenz mit zwölf Monaten Laufzeit – jährlich 990 € oder monatlich 99 € netto; für Ehemalige entfällt sie.
Frühere Jahre
6 × 199 €
1.194 €
Lizenz
2 × 990 € jährlich, 12 Monate
1.980 €
Gesamt
netto zzgl. MwSt.
3.174 €
Davon jährlich wiederkehrend: 1.980 € – das ist die Lizenz. Der Anteil für frühere Jahre von 1.194 € fällt einmalig an.
Gerechnet mit der jährlichen Zahlweise. Monatlich: 12 × 99 € je Person, also 2.376 € über die zwölf Monate Mindestlaufzeit.
1 von 3 Personen ist nicht mehr im Unternehmen und bleibt ohne Lizenz: Für sie zahlen Sie nur die früheren Jahre.
Die beiden Posten im Bündel
Der Preis je Einheit ist für jede Menge gleich. Die Lizenz läuft zwölf Monate und ist ab dem Kauf aktiv; ab da erfassen Ihre Mitarbeitenden laufend, damit Sie kein Jahr mehr aus Unterlagen zusammentragen müssen.
| Posten | Preis netto |
|---|---|
| Frühere Jahre je EinheitEine Person in einem Jahr – zurückliegend oder laufend bis heute · einmalig | 199 € |
| Lizenz je aktive Person12 Monate Mindestlaufzeit · für jede Person, die heute noch im Unternehmen ist. Ehemalige kosten nur die früheren Jahre. | 990 € jährlichoder 99 € monatlich |
Drei Beispiele
- Einzelforscher, 3 Jahre597 € frühere Jahre + 990 € Lizenz1.587 €davon 990 € jährlich
- Drei Personen, 2 Jahre1.194 € frühere Jahre + 2.970 € Lizenz4.164 €davon 2.970 € jährlich
- Acht Personen, 3 Jahre4.776 € frühere Jahre + 7.920 € Lizenz12.696 €davon 7.920 € jährlich
Gerechnet mit der Lizenz, jährlich gezahlt – der günstigeren Variante. Monatlich gezahlt: 12 × 99 € je Person, also 1.188 € über die Mindestlaufzeit.
Alle Preise netto zzgl. MwSt. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestabnahme. Die Lizenz läuft ab dem Kauf 12 Monate. Ein nachgeholtes Jahr ist nicht günstiger als ein laufend erfasstes.
Danach
Danach laufend erfassen – damit kein Jahr mehr fehlt.
Nach dem Kauf liegen die nachgeholten Jahre in Ihrem Konto, und die Lizenz ist aktiv. Ab da buchen Ihre Mitarbeitenden ihre Zeiten laufend, die Projektleitung bestätigt den Monat, und der Stundenzettel entsteht auf Knopfdruck.

Was wir nicht tun
Wir bereiten auf – wir bewerten nicht und erfinden nichts.
Wir bewerten nicht
Wir bereiten Nachweise auf und bewerten nicht, ob ein Vorhaben begünstigt ist: Das bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, über die Zulage entscheidet das Finanzamt.
Wir erfinden nichts
Belegen heißt: vorhandene Unterlagen ordnen, zuordnen und in die Form des Stundenzettels bringen. Wo Grundlagen fehlen, bleibt eine Lücke – sichtbar, statt kaschiert.
Ihre Unterlagen
Wo Ihre Daten liegen und wie Sie sie wieder loswerden.
Server in Deutschland
Anwendung und Datenbank laufen bei einem deutschen Anbieter; verarbeitet wird in der Europäischen Union.
Gespeichert, damit Sie unterbrechen können
Ihr Stand liegt auf dem Server, nicht nur im Browser – das ist der Grund für die Speicherung, kein Nebeneffekt.
Löschen jederzeit, ohne Rückfrage
Jede E-Mail zu Ihrem Vorgang enthält einen Link, der den Vorgang samt Dateien löscht. Eine Begründung ist nicht nötig.
Automatische Löschung bei Inaktivität
Bleibt ein Vorgang längere Zeit unberührt, wird er gelöscht. Vorher erinnern wir Sie per E-Mail.
Keine Weitergabe
Ihre Unterlagen werden nicht verkauft, nicht für Werbung genutzt und niemandem außerhalb der Auftragsverarbeitung zugänglich gemacht.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung in Ihrem Auftrag schließen wir auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Datenschutzerklärung
Häufige Fragen
Preis, Vorschau, Zuständigkeit.
Viele Jahre, viele Personen oder Unterlagen aus mehreren Systemen? Sprechen Sie vorher mit uns. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Was kostet das Belegen früherer Jahre genau?
Wie sich der Preis zusammensetzt, steht oben unter Vorschau und Preis – mit Rechner. 199 € je Person und Jahr, einmalig, dazu die Lizenz für jede Person, die heute noch im Unternehmen ist; der Preis je Einheit ist für jede Menge gleich, es gibt keine Mengenrabatte. Drei Beispiele: eine Person über drei Jahre – 597 € plus 990 € Lizenz, zusammen 1.587 €. Drei Personen über zwei Jahre – 1.194 € plus 2.970 €, zusammen 4.164 €. Acht Personen über drei Jahre – 4.776 € plus 7.920 €, zusammen 12.696 €. Jeweils netto; wiederkehrend ist nach zwölf Monaten nur die Lizenz. Monatlich gezahlt sind es 12 × 99 € je Person, für drei Personen also 3.564 €. Ist jemand ausgeschieden, entfällt für ihn die Lizenz.
Muss ich zahlen, bevor ich sehe, ob das Ergebnis taugt?
Nein. Sie arbeiten den Vorgang durch und sehen vorab die Ergebnisse, darunter einen vollständigen Monat als Stundenzettel-PDF nach BMF-Vorlage aus Ihren eigenen Daten, als Auszug gekennzeichnet. Erst danach kaufen Sie. Der vollständige Preis steht bereits auf dieser Seite, bevor Sie etwas eingeben.
Erkennt die Software meine Unterlagen wirklich automatisch?
Teilweise, und wir sagen Ihnen, welcher Teil. Aus Bescheiden, Lohnexporten und Listen entstehen Vorschläge mit Angabe der Quelle; was nicht eindeutig zuzuordnen ist, legen Sie selbst fest. Aus unvollständigen Unterlagen entsteht kein vollständiger Stundenzettel – das Belegen ersetzt keine Aufzeichnung, die es nie gab. Was ein Stundenzettel enthalten muss, erklärt der Artikel BMF-Stundenzettel ausfüllen.
Ich habe früher schon mit FuE Stundenzettel gearbeitet – muss ich neu erfassen?
Nein, wenn Ihre PDF-Exporte vom 19.09.2026 oder später stammen. Laden Sie sie hoch – Monats-Stundenzettel oder Jahresbericht –, werden Vorhaben, Arbeitspakete, Personen, Stammdaten, Abwesenheiten und jede einzelne Buchung exakt übernommen, ohne KI-Vorschlag. Ältere Exporte tragen die dafür nötige Datenschicht nicht: Sie werden wie andere Unterlagen gelesen, und jeder Wert bleibt ein Vorschlag mit Quelle, bis Sie ihn bestätigen. Zu prüfen bleibt in beiden Fällen, ob die Exporte den gewünschten Zeitraum lückenlos abdecken.
Prüfen Sie, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Nein. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage; über die Forschungszulage entscheidet das Finanzamt. Wir bereiten die Stundenzettel auf und bewerten sie nicht. Eine Zulage können und wollen wir nicht zusagen.
Warum gibt es die früheren Jahre nur zusammen mit der Lizenz?
Weil ein aus Unterlagen belegtes Jahr nicht günstiger sein soll als ein laufend erfasstes – und weil die Lizenz der Zweck der Sache ist: Ab dem Kauf erfassen Ihre Mitarbeitenden laufend weiter, sodass für kommende Jahre nichts mehr aus Unterlagen zusammengetragen werden muss. Sie fällt nur für Personen an, die heute noch im Unternehmen sind. Die Bindung beträgt zwölf Monate; beim Kauf wählen Sie, ob Sie jährlich 990 € oder monatlich 99 € je Person zahlen. Details auf der Seite Preise.
Jetzt starten
Frühere Jahre aus Ihren Unterlagen belegen – bis zum heutigen Tag.
Erst die früheren Jahre ordnen, dann laufend erfassen.
- Start ohne Konto
- Erst Vorschau, dann zahlen
Noch nicht so weit? Live-Demo ansehen
Quellen und Prüfdatum
Vorlage, Gesetze und Bericht im Original; Wortlaut der Vorschriften geprüft am 18.09.2026, Bericht am 19.09.2026.
- Stundenzettel nach BMF-Vorlage: Muster des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2021 – FuE-Stundenzettel (PDF).
- Förderfähige Lohnkosten und Nachweis der Arbeitsstunden: § 3 FZulG (Gesetze im Internet).
- Wer bescheinigt: § 6 FZulG (Gesetze im Internet) und die Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
- Aufbewahrung: § 147 AO (Gesetze im Internet).
- Befund: Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz, Bundestagsdrucksache 21/7999 vom 10. September 2026.
Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 18.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.