Glossar

Sektor 2 (Anteil der FuE-Arbeitszeit)

Block 2 der BMF-Vorlage: die Summe der Arbeitsstunden für FuE-Tätigkeiten im Vorhaben, geteilt durch die maßgebliche (gegebenenfalls gekürzte) Jahresarbeitszeit aus Sektor 1. Der Anteil beträgt höchstens 1 (Fußnote 10). Er bestimmt, welcher Teil des Arbeitslohns der Person in die förderfähigen Aufwendungen eingeht.

Einordnung

Der Stundenzettel enthält keinen einzigen Euro: Er liefert Stunden und daraus den Anteil. Erst im Antrag wird aus dem Anteil ein Betrag – praktisch Jahresarbeitslohn der Person mal FuE-Anteil laut Aufzeichnung. Ein rechnerischer Anteil über 1 ist fast immer ein Hinweis auf Nicht-FuE-Stunden in der Tagesmatrix oder auf einen Fehler in Sektor 1.

Im Produkt

FuE Stundenzettel rechnet den Anteil je Person und Vorhaben aus den gebuchten Stunden und den Stammdaten für Sektor 1, weist nicht mehr als 100 % aus und vermerkt eine Deckelung auf dem Blatt.

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Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 19.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.

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