FZulG (Forschungszulagengesetz)
Einordnung
Für die Stundenaufzeichnung ist § 3 FZulG die maßgebliche Vorschrift: Förderfähig sind Arbeitslöhne, soweit die Person mit FuE-Tätigkeiten in einem begünstigten Vorhaben betraut ist. Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor; es verlangt den Nachweis der Arbeitsstunden.
Quelle
- Forschungszulagengesetz (FZulG) – Volltextgeprüft am 19.09.2026
- § 2 FZulG – Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhabengeprüft am 19.09.2026
- § 3 FZulG – Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlagegeprüft am 19.09.2026
- § 5 FZulG – Antrag auf Forschungszulagegeprüft am 19.09.2026
- § 6 FZulG – Bescheinigunggeprüft am 19.09.2026
Im Produkt
Der PDF-Export und der GoBD-Export von FuE Stundenzettel nennen für die Stundenaufzeichnung § 3 FZulG und folgen der Vorlage des Bundesfinanzministeriums.
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Glossar
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Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 19.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.