Die Stunden für Ihre Forschungszulage – nebenbei erfasst, fertig als Stundenzettel.
Ihre Mitarbeitenden buchen Zeiten per Klick auf Vorhaben und Arbeitspaket, die Projektleitung bestätigt den Monat, und Sie erhalten für jede Person den Stundenzettel nach BMF-Vorlage. Fehlen Aufzeichnungen aus früheren Jahren, bereiten wir sie aus Ihren Unterlagen auf.
- Keine Kreditkarte
- Endet automatisch

- Server in Deutschland
- DSGVO-konform
- Auftragsverarbeitungsvertrag im Konto
- Stundenzettel nach BMF-Vorlage
- Jede Änderung protokolliert
Ihr Einstieg
Wo stehen Sie gerade?
Wählen Sie Ihre Ausgangslage – wir zeigen Ihnen den passenden Weg.
Sie starten jetzt
Sie forschen und wollen die Stunden ab jetzt sauber erfassen.
So sieht es ausFrühere Jahre fehlen
Sie forschen schon länger, aber für frühere Jahre gibt es keine Stundenzettel.
Frühere Jahre belegenSie beraten
Sie begleiten Unternehmen bei der Forschungszulage und wollen sehen, ob die Stunden reichen.
Für Berater
So funktioniert’s
In drei Schritten vom Klick zum Stundenzettel.
Ein fester Ablauf für alle Beteiligten: Mitarbeitende erfassen, die Projektleitung bestätigt, Sie erhalten die Nachweise.
Schritt 1: Zeiten per Klick erfassen
Start und Stopp auf Vorhaben und Arbeitspaket. Vergessene Tage zeigt das Cockpit, Sie tragen sie nach.

Schritt 2: Die Projektleitung bestätigt den Monat
Ein Klick je Person und Monat, danach ist der Monat gesperrt. Wer wann bestätigt hat, steht dabei.

Schritt 3: Je Person der Stundenzettel nach BMF-Vorlage
Als PDF je Monat oder Jahr, dazu die Excel-Jahresmappe und ein Datenexport für Ihre Steuerberatung.

Im Alltag
Was Ihnen die Arbeit abnimmt.
Jede Änderung protokolliert
Wer hat wann was geändert – und was stand vorher dort? Das Protokoll hält es fest.

Geplante und erfasste Stunden je Arbeitspaket
Sie sehen früh, wo ein Arbeitspaket vom Plan abweicht.

Mitarbeitende ohne Login kostenlos
Zum Beispiel Ehemalige: Ihre Zeiten pflegen Sie mit, ohne dafür zu zahlen.
Eigener Zugang für die Steuerberatung
Kostenlos – sie sieht Stundenzettel und Änderungsprotokoll und exportiert selbst.
Daten bleiben exportierbar
Auch ohne Lizenz bleiben Ihre Daten lesbar und exportierbar.
PDFExcelCSVXML
Vergleich
Excel-Liste oder FuE Stundenzettel?
Fünf Punkte, die zum Jahresende den Unterschied machen.
| Kriterium | Excel-Liste | FuE Stundenzettel |
|---|---|---|
| Änderungen nachvollziehbar | Excel-Liste: Zellen lassen sich spurlos überschreiben. | FuE Stundenzettel: Jede Änderung protokolliert – wer, wann, was vorher stand. |
| Zeiten je Vorhaben und Arbeitspaket | Excel-Liste: Zuordnung von Hand, Summen per Formel. | FuE Stundenzettel: Jede Buchung hängt am Arbeitspaket, Summen rechnet das Programm. |
| Bestätigung durch die Projektleitung | Excel-Liste: Unterschrift auf Papier oder per E-Mail. | FuE Stundenzettel: Ein Klick je Monat, danach ist der Monat gesperrt. |
| Stundenzettel nach BMF-Vorlage | Excel-Liste: Je Person und Monat von Hand übertragen. | FuE Stundenzettel: Je Person als PDF oder Excel, FuE-Anteil gerechnet. |
| Aufwand zum Jahresende | Excel-Liste: Lücken suchen und nachtragen, oft erst zum Jahresende. | FuE Stundenzettel: Fehlende Tage zeigt das Cockpit laufend. |
Änderungen nachvollziehbar
- Excel-Liste
- Zellen lassen sich spurlos überschreiben.
- FuE Stundenzettel
- Jede Änderung protokolliert – wer, wann, was vorher stand.
Zeiten je Vorhaben und Arbeitspaket
- Excel-Liste
- Zuordnung von Hand, Summen per Formel.
- FuE Stundenzettel
- Jede Buchung hängt am Arbeitspaket, Summen rechnet das Programm.
Bestätigung durch die Projektleitung
- Excel-Liste
- Unterschrift auf Papier oder per E-Mail.
- FuE Stundenzettel
- Ein Klick je Monat, danach ist der Monat gesperrt.
Stundenzettel nach BMF-Vorlage
- Excel-Liste
- Je Person und Monat von Hand übertragen.
- FuE Stundenzettel
- Je Person als PDF oder Excel, FuE-Anteil gerechnet.
Aufwand zum Jahresende
- Excel-Liste
- Lücken suchen und nachtragen, oft erst zum Jahresende.
- FuE Stundenzettel
- Fehlende Tage zeigt das Cockpit laufend.
Frühere Jahre belegen
Sie forschen schon länger, aber ohne Stundenzettel?
Für Jahre ohne Aufzeichnungen bereiten wir die Stunden aus dem auf, was Sie haben – als Stundenzettel nach BMF-Vorlage, je Person und Monat.
- Unterlagen hochladenBescheide, Lohnabrechnungen, Kalender, Projektlisten – was Sie haben, auch Fotos.
- Vorschläge je Person und MonatJeder mit seiner Quelle. Gültig wird nur, was Sie bestätigen.
- Erst ansehen, dann zahlenEinen Monat sehen Sie als fertigen Stundenzettel, bevor Sie zahlen.
Wir bereiten Nachweise auf und bewerten nicht, ob ein Vorhaben begünstigt ist: Das bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, über die Zulage entscheidet das Finanzamt.
Im Video
Vom ersten Eintrag bis zum Stundenzettel – 86 Sekunden.
Zeit erfassen, Monat bestätigen, Stundenzettel exportieren – das Produkt mit Beispieldaten, mit Ton und Untertiteln.
Vertrauen
Gebaut für Nachweise, die geprüft werden.
Ihre Stundenzettel legen Sie dem Finanzamt vor. Deshalb sehen Sie hier, wo Ihre Daten liegen, wer was darf und wie Änderungen festgehalten werden.
Hosting in Deutschland
Anwendung, Datenbank und Unterlagen liegen auf Servern in Deutschland; die Auswertung hochgeladener Dokumente läuft innerhalb der EU.
Alle DienstleisterAuftragsverarbeitung nach DSGVO
Den Auftragsverarbeitungsvertrag schließen Sie direkt in Ihrem Konto ab – ohne Papier, ohne Wartezeit.
Rollen und Rechte
Jede Person sieht und bearbeitet nur, was zu ihrer Rolle gehört.
InhaberAdminProjektverantwortlicherMitgliedBeraterWir nutzen es selbst
Wir forschen selbst – unser Vorhaben ist von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bescheinigt – und führen die Stundenzettel dafür mit FuE Stundenzettel.
Die Bescheinigung betrifft unser Forschungsvorhaben, nicht dieses Produkt. Droidtech ist ein privates Softwareunternehmen und steht in keiner Verbindung zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Zahlen aus dem Evaluierungsbericht
Kleine Unternehmen kommen seltener bis zur Festsetzung.
So viel der bescheinigten förderfähigen Kosten war bis Ende 2024 festgesetzt – bei kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großunternehmen. Ein Grund laut Bericht: Kleinere führen ihre Stunden oft „ohne automatisierte Systeme“.
Preise
Ein Tarif, alle Funktionen
Sie zahlen je Person mit eigenem Login – für jede Unternehmensgröße derselbe Preis.
FuE Stundenzettel
Entspricht 82,50 € im Monat, 2 Monate gespart.
Oder monatlich: 99 € netto pro Nutzer, jederzeit kündbar.
Was enthalten ist
- Unbegrenzte Vorhaben und Arbeitspakete
- Timer, Kalender und Nachtragen von jeder Seite
- Stundenzettel nach BMF-Vorlage als Monats- oder Jahres-PDF
- Monat bestätigen durch die Projektleitung, danach gesperrt
- Jede Änderung protokolliert – wer, wann, was vorher stand
- Geplante und erfasste Stunden je Arbeitspaket, Auswertungen
- Export als PDF, Excel-Jahresmappe, CSV und XML
- Mitarbeitende ohne Login kostenlos (z. B. Ehemalige)
Frühere Jahre
Wir bereiten fehlende Stundenzettel aus Ihren Unterlagen auf – einmalig je Person und Jahr, zusammen mit einer Lizenz über 12 Monate für alle, die heute noch im Unternehmen sind. Für Ehemalige entfällt sie.
und Jahr, einmalig
Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Wie fange ich an?
Sie legen ein Konto an, ohne Kreditkarte, und tragen Ihr Vorhaben mit seinen Arbeitspaketen ein – oder sehen sich zuerst die Beispieldaten an. Danach laden Sie die Mitarbeitenden ein, die Zeiten erfassen. Die Testphase dauert 14 Tage und endet automatisch, ohne Kündigung.
Wer braucht eine Lizenz?
Jede Person mit eigenem Login – wer Zeiten erfasst oder Monate bestätigt. Mitarbeitende ohne Login, etwa Ehemalige, deren Stunden Sie aus Unterlagen belegen, stehen im Stundenzettel und kosten nichts. Erfassen Sie als Einzelunternehmer Ihre eigene Forschungszeit, lesen Sie dazu Stundensatz und Bemessungsgrundlage.
Was bekommt meine Steuerberatung?
Je Person den Stundenzettel nach BMF-Vorlage als PDF, die Jahresmappe als Excel-Datei, das Änderungsprotokoll und einen Datenexport. Auf Ihre Einladung erhält sie einen eigenen, kostenlosen Zugang und sieht den Stand selbst. Mehr unter Für Steuerberatungen.
Wir sind schon mitten im Vorhaben. Geht das noch?
Ja. Sie legen das Vorhaben mit seinem echten Startdatum an und erfassen ab heute laufend. Was davor liegt – auch Monate des laufenden Jahres –, belegen Sie aus Ihren Unterlagen; jeder Wert bleibt ein Vorschlag mit Quelle, bis Sie ihn bestätigen. Ablauf und Preis stehen unter Frühere Jahre belegen.
Entscheiden Sie, ob wir die Zulage bekommen?
Nein. Wir bereiten Nachweise auf und bewerten nicht, ob ein Vorhaben begünstigt ist: Das bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, über die Zulage entscheidet das Finanzamt.
Jetzt starten
Testen Sie es mit Ihrem eigenen Vorhaben.
14 Tage, alle Funktionen, keine Zahlungsdaten.
Noch nicht so weit? Kostenloses FuE-Nachweis-Kit
Quellen und Prüfdatum
Wortlaut der Vorschriften geprüft am 18.09.2026; Fundstelle des Evaluierungsberichts geprüft am 19.09.2026.
- Änderungsprotokoll, Aufbewahrung: Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar und unveränderbar sein und aufbewahrt werden – § 146 AO, § 147 AO, GoBD – BMF-Schreiben im AO-Handbuch (Anhang 64).
- Stunden als Grundlage der Zulage: Förderfähig sind Lohnkosten für die im Vorhaben geleisteten Arbeitsstunden – § 3 FZulG.
- Stundenzettel nach BMF-Vorlage: Muster des Bundesfinanzministeriums für den FuE-Stundenzettel vom 11.11.2021 (PDF); es sieht je Monat eine Bestätigung durch die projektverantwortliche Person vor.
- Bescheinigung und Zulage: Ob ein Vorhaben begünstigt ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage – § 6 FZulG; über die Zulage entscheidet das Finanzamt.
- Zahlen zur Inanspruchnahme: Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz, Bundestagsdrucksache 21/7999 vom 10. September 2026.
Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 18.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.
