Rechner
Prüfungsrisiko-Rechner: Was eine Nichtanerkennung von Stunden kostet
Viele Unternehmen erhalten ihre Forschungszulage bereits. Offen bleibt, ob der Stundennachweis einer Betriebsprüfung standhält. Dieser Rechner arbeitet ausschließlich mit Ihren eigenen Zahlen und zeigt jede Zeile mit Rechenweg. Ohne Anmeldung, die Eingaben bleiben im Browser.
Ergebnis
Jede Zeile mit Rechenweg. Der Rechner sagt nicht voraus, ob eine Prüfung kürzt – er zeigt, was Ihre eigenen Zahlen in diesem Fall ergeben.
Tragen Sie links Zulage je Jahr und Anzahl der Jahre ein. Ohne diese beiden Werte gibt es nichts zu rechnen.
Zinssatz und Zinslauf. Für Zinsen nach § 233a AO beträgt der Zinssatz seit dem 1. Januar 2019 0,15 % für jeden Monat, das heißt 1,8 % für jedes Jahr (§ 238 Abs. 1a AO); der allgemeine Satz von 0,5 % je Monat nach § 238 Abs. 1 AO gilt hierfür nicht. Zinsen fallen nur für volle Monate an, angefangene Monate bleiben außer Ansatz (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist (Karenzzeit, § 233a Abs. 2 Satz 1 AO), und endet mit Wirksamkeit der geänderten Festsetzung (§ 233a Abs. 2 Satz 3 AO). Wortlaut geprüft am 18.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.
So wird gerechnet
Die Formeln hinter den Zahlen
Rückforderung. Zulage je Jahr × (1 − Anteil der belegbar dokumentierten Stunden) × Anzahl der Jahre. Der Rechner unterstellt dabei, dass genau der nicht belegbare Anteil nicht anerkannt wird. Ob und in welchem Umfang eine Prüfung kürzt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Zinsbemessungsgrundlage. Der zu verzinsende Betrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO).
Zinsen. Zinsbemessungsgrundlage × 0,15 Prozent × Zahl der vollen Monate. Für Zinsen nach § 233a AO gilt seit dem 1. Januar 2019 ein Satz von 0,15 Prozent je Monat, also 1,8 Prozent je Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Angefangene Monate bleiben außer Ansatz (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO).
Zinslauf. Er beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO), und endet mit Wirksamkeit der geänderten Festsetzung (§ 233a Abs. 2 Satz 3 AO). Deshalb ist die Zahl der Monate eine Eingabe und keine Annahme des Rechners.
Kostengegenüberstellung. Rekonstruktion der Jahre = Personen × Jahre = Einheiten, jede zum gleichen Preis, auch für das laufende Jahr bis heute. Dazu die Lizenz = Anzahl forschender Personen × Jahrespreis je Nutzer; sie gehört zum Kauf der Rekonstruktion und läuft zwölf Monate. Gerechnet wird mit der jährlichen Zahlweise; monatlich sind es zwölf Monatsbeträge je Person. Der Rechner nimmt an, dass alle forschenden Personen noch im Unternehmen sind.
Berater-Modus. Erfolgshonorar in Prozent × Kürzungsbetrag ohne Zinsen. Erfolgshonorare beziehen sich üblicherweise auf die Zulage, nicht auf Nebenleistungen; maßgeblich ist Ihr Mandatsvertrag.
Ersetzt keine steuerliche Beratung. Das Ergebnis hängt vollständig von den Werten ab, die Sie eingeben; der Rechner trifft keine Annahmen über Stundensätze, Förderquoten oder andere Unternehmen und sagt nicht voraus, wie eine Prüfung ausgeht. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage; über die Zulage entscheidet das Finanzamt. Die Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.
Quellen
Gesetze im Original
- § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen und SteuererstattungenGesetze im Internet
- § 238 AO – Höhe und Berechnung der ZinsenGesetze im Internet
- § 3 FZulG – Förderfähige Aufwendungen und BemessungsgrundlageGesetze im Internet
- § 10 FZulG – Festsetzung und Anrechnung der ForschungszulageGesetze im Internet
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von UnterlagenGesetze im Internet
Wortlaut von § 233a und § 238 AO geprüft am 18.09.2026 auf gesetze-im-internet.de. Ändert der Gesetzgeber den Zinssatz, ändert sich das Ergebnis.
Häufige Fragen
Zum Rechner
Rechnet dieser Rechner aus, wie hoch meine Forschungszulage ausfällt?
Nein. Er rechnet in die andere Richtung: Sie geben die Zulage ein, die Sie bereits erhalten haben oder erwarten, und er zeigt, welcher Betrag bei einer Nichtanerkennung des nicht belegbaren Stundenanteils zurückzuzahlen wäre. Die Höhe der Zulage selbst ergibt sich aus Ihrer Bemessungsgrundlage nach § 3 FZulG. Wenn Sie Jahresarbeitszeit, FuE-Anteil und Personenmonate ermitteln wollen, nutzen Sie den Personenmonate-Rechner.
Warum fallen Zinsen an, die Forschungszulage ist doch keine Steuer?
Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung vollständig auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 2 FZulG). Wird die Zulage später gekürzt, ändert sich diese Steuerfestsetzung. Steuernachforderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden nach § 233a Abs. 1 AO verzinst, mit 0,15 Prozent für jeden vollen Monat (§ 238 Abs. 1a AO). Wie Ihr Fall im Einzelnen abgewickelt wird, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Was zählt als „belegbar dokumentiert“?
Eine Aufzeichnung der FuE-Arbeitsstunden je Person und Vorhaben, tagesgenau, nachvollziehbar und aufbewahrt (§ 147 AO). Das Bundesfinanzministerium stellt dafür eine Vorlage bereit; wie sie aufgebaut ist, erklärt der Artikel BMF-Stundenzettel ausfüllen. Eine im Nachhinein gebildete Pauschale ohne Bezug zu Tagen und Vorhaben sollten Sie im Rechner nicht als dokumentiert einsetzen.
Fehlt die Dokumentation für vergangene oder das laufende Jahr, lässt sie sich aufbereiten.
Aus Bescheiden, Lohnexporten, Kalendern und Listen entstehen Stundennachweise nach BMF-Vorlage – selbstständig, ohne Termin, mit vorab sichtbarem Preis.