Eigenforschung und Auftragsforschung
Einordnung
Bei Auftragsforschung macht der Auftraggeber die Zulage geltend, nicht das beauftragte Institut. Auftragsforschung erzeugt deshalb keinen Stundenzettel im eigenen Haus; was eigene Mitarbeiter an Begleitung, Abstimmung und Integration leisten, ist dagegen wieder Arbeitslohn nach Absatz 1 – und gehört auf den Stundenzettel.
Quelle
Im Produkt
FuE Stundenzettel bildet die Eigenforschung ab: Stunden eigener Mitarbeiter und die Eigenleistung eines Einzel- oder Mitunternehmers. Entgelte der Auftragsforschung erfassen Sie dort nicht als Stunden.
Glossar
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Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 19.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.