Rechner

Personenmonate-Rechner: Jahresarbeitszeit, FuE-Anteil und Personenmonate

Geben Sie Wochenarbeitszeit, Fehltage und FuE-Stunden einer Person ein – der Rechner zeigt Jahresarbeitszeit, FuE-Anteil und Personenmonate nach dem Aufbau der BMF-Vorlage. Ohne Anmeldung; die Eingaben bleiben im Browser.

Schritt 1

Eingaben für eine Person

Werte für ein volles Wirtschaftsjahr, Arbeitstage in Fünftagewochen.

Vertraglich, tariflich oder betrieblich vereinbart

Arbeitsvertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch

Tatsächliche Krankheitstage auf Arbeitstagen

Nur Feiertage, die auf Arbeitstage fallen

Weitere Abzugstage laut Vorlage, sonst 0

Summe der Arbeitsstunden für FuE-Tätigkeiten im Vorhaben

Schritt 2

Ergebnis

Nach dem Aufbau der BMF-Vorlage, wie im PDF-Export von FuE Stundenzettel.

Sektor 1: Jahresarbeitszeit

1.720,00Std.

brutto minus Abwesenheiten

Sektor 2: FuE-Anteil

50,0 %

FuE-Stunden ÷ Sektor 1

Personenmonate

5,38PM

÷ 160 Std. je PM

Sektor 1
40,0 Std. × 52 Wochen = 2.080,00 Std. brutto − 45,0 Abwesenheitstage × 8,00 Std. = 360,00 Std. Abzüge → 1.720,00 Std.
Sektor 2
860,00 FuE-Std. ÷ 1.720,00 Std. = 50,0 % → 50,0 %
Personenmonate
860,00 FuE-Std. ÷ 160 Std. je Personenmonat → 5,38 PM
Rechenweg nach BMF-Vorlage
ZeileStunden
Tagesarbeitszeit (40,0 ÷ 5)8,00
Jahresarbeitsstunden (40,0 × 52)2.080,00
Abzgl. Urlaub (30,0 Tage × 8,00)−240,00
Abzgl. Krankheit (5,0 Tage × 8,00)−40,00
Abzgl. Feiertage (10,0 Tage × 8,00)−80,00
Abzgl. Sonderurlaub, Kurzarbeit u. ä. (0,0 Tage × 8,00)0,00
= Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit1.720,00
Maßgebliche Monatsarbeitszeit (÷ 12)143,33
FuE-Stunden im Vorhaben860,00
= Anteil FuE-Tätigkeit (max. 100 %)50,0 %

Was die Zahlen bedeuten

Kurz gesagt

  • Jahresarbeitszeit (Sektor 1)

    So viele Stunden hätte die Person im Jahr nach Vertrag arbeiten können – abzüglich Urlaub, Feiertagen und Krankheit.

  • FuE-Anteil (Sektor 2)

    Welcher Teil dieser Zeit auf das Vorhaben entfiel. Mehr als 100 Prozent geht nicht; liegt Ihr Wert darüber, stimmt eine Eingabe nicht.

  • Personenmonate

    Eine Planungsgröße aus Förderanträgen, keine Größe der BMF-Vorlage. Wir rechnen mit 160 Stunden je Personenmonat.

Im Produkt

Dieselbe Rechnung – für alle, aus den erfassten Zeiten

Stundenzettel aus erfassten Zeiten

Die Software erzeugt den Stundenzettel nach BMF-Vorlage aus den erfassten Zeiten

Ihre Mitarbeitenden erfassen FuE-Zeiten per Timer oder Kalender. Daraus entsteht je Person und Vorhaben der Stundenzettel nach BMF-Vorlage als PDF, mit Tagesmatrix, Jahresarbeitszeit und FuE-Anteil.

  • Änderungsprotokoll: Zeitstempel, Nutzer, alter und neuer Wert
  • Frühere Jahre aus vorhandenen Unterlagen belegen
Jahresübersicht nach BMF-Vorlage: Tagesmatrix, Sektor 1 mit der maßgeblichen Jahresarbeitszeit und Sektor 2 mit dem FuE-Anteil

Häufige Fragen

Zum Rechner

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Nach welchen Formeln rechnet der Rechner?

Nach dem Aufbau der BMF-Vorlage, so wie ihn auch der PDF-Export von FuE Stundenzettel umsetzt: Tagesstunden = Wochenarbeitszeit ÷ 5, Jahresarbeitsstunden = Wochenarbeitszeit × 52, Abzüge = Abwesenheitstage × Tagesstunden, maßgebliche Jahresarbeitszeit = Jahresarbeitsstunden − Abzüge (Sektor 1). FuE-Anteil = FuE-Stunden ÷ maßgebliche Jahresarbeitszeit, höchstens 100 Prozent (Sektor 2). Personenmonate = FuE-Stunden ÷ 160. Den Rechenweg erklärt der Artikel Sektor 1 und Sektor 2.

Was gebe ich bei einer Vier-Tage-Woche ein?

Der Rechner teilt die Wochenarbeitszeit durch fünf Arbeitstage. Bei einer Vier-Tage-Woche mit 32 Stunden sind die Tagesstunden aber 8, nicht 6,4: Die BMF-Vorlage verlangt die Division durch die vereinbarten Arbeitstage pro Woche (Fußnote 7). Rechnen Sie in diesem Fall die Abwesenheitstage vorher in Fünftagewochen-Äquivalente um oder nutzen Sie die Vorlage direkt.

Berücksichtigt der Rechner einen unterjährigen Einstieg?

Nein, er ermittelt die Jahresarbeitszeit für ein volles Jahr. Beginnt oder endet die FuE-Tätigkeit im Laufe des Jahres, multiplizieren Sie die ausgegebene Jahresarbeitszeit mit x/12 (x = Monate mit FuE-Tätigkeit) und teilen die FuE-Stunden durch diesen Wert – so sieht es die BMF-Vorlage vor.

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  • DSGVO-konform
Rechenweg und Quellen

Sektor 1, maßgebliche Jahresarbeitszeit. Die Vorlage des Bundesfinanzministeriums rechnet in Stunden: wöchentliche Arbeitszeit × 52 Wochen, abzüglich der Abwesenheitstage, die jeweils mit der Tagesarbeitszeit (Wochenarbeitszeit ÷ 5) in Stunden umgerechnet werden. Grundlage ist die vertraglich, tariflich oder betrieblich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete.

Sektor 2, FuE-Anteil. Die Summe der FuE-Stunden im Vorhaben geteilt durch die maßgebliche Jahresarbeitszeit. Der Anteil beträgt laut Vorlage höchstens 1. Liegt Ihr Wert darüber, prüfen Sie zuerst Sektor 1 und dann, ob Nicht-FuE-Stunden in der Summe stecken.

Personenmonate. FuE Stundenzettel rechnet mit 1 Personenmonat = 160 Stunden und rundet auf zwei Nachkommastellen.

Monatsarbeitszeit. Für Monatsstundenzettel wird die Jahresarbeitszeit durch 12 geteilt; der FuE-Anteil eines Monats ergibt sich aus den FuE-Stunden des Monats geteilt durch diesen Wert.

BMF-Vorlage, Fußnoten. Division durch die vereinbarten Arbeitstage pro Woche (Fußnote 7); Kürzung mit x/12 bei unterjähriger FuE-Tätigkeit.

Ersetzt keine steuerliche Beratung. Der Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich sind die BMF-Vorlage, das aktuelle BMF-Schreiben zum FZulG und Ihr Einzelfall. Das Ergebnis hängt vollständig von den Werten ab, die Sie eingeben; die Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.