Glossar

BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)

Die Stelle, die nach § 6 FZulG für jedes im Antrag aufgeführte Vorhaben gesondert feststellt, ob die Voraussetzungen des § 2 FZulG vorliegen. Ihre Bescheinigung ist Grundlage für die Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt. Die Vorhabens-ID aus der Bescheinigung gehört in den Kopf jedes Stundenzettels. Website: bescheinigung-forschungszulage.de.

Einordnung

Die Bescheinigung ist eine fachliche Aussage über das Vorhaben: Sie sagt nichts über eine Höhe und enthält keinen Betrag. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, prüft allein die Bescheinigungsstelle; FuE Stundenzettel ist von ihr weder anerkannt noch geprüft und steht in keiner Verbindung zu ihr.

Quelle

Im Produkt

Jedes Vorhaben in FuE Stundenzettel trägt die FuE-Vorhabens-ID aus der Bescheinigung; der Export prüft vor dem Erzeugen, ob sie eingetragen ist, und druckt sie in den Kopf des Stundenzettels.

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Ersetzt keine steuerliche Beratung. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen zum 19.09.2026 wieder und beschreibt, wie FuE Stundenzettel die Anforderungen umsetzt. Ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage gewährt wird, entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.