Rechenweg

Sektor 1 und Sektor 2 der Forschungszulage: Jahresarbeitszeit und FuE-Anteil mit Rechenbeispiel

Die beiden Rechenblöcke am Ende der BMF-Vorlage entscheiden darüber, welcher Anteil des Arbeitslohns in die Bemessungsgrundlage eingeht. Die Formeln sind einfach, die Fehlerquellen liegen in den Details: Tagesstunden, Feiertage, unterjähriger Einstieg.

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Zwei Blöcke, eine Frage

Die Frage hinter beiden Sektoren lautet: Welcher Anteil der Arbeitszeit einer Person entfiel im Wirtschaftsjahr auf FuE-Tätigkeit im begünstigten Vorhaben? Sektor 1 liefert den Nenner, die maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit. Sektor 2 setzt die erfassten FuE-Stunden dazu ins Verhältnis. Das Ergebnis ist der Anteil, mit dem der Arbeitslohn der Person in die förderfähigen Aufwendungen nach § 3 FZulG eingeht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Sektor 1 sauber ermitteln, dann Sektor 2. Ein Fehler im Nenner verfälscht jeden Anteil, den Sie damit berechnen. Und weil Sektor 1 aus Stammdaten besteht, die sich im Jahr ändern können (Teilzeitwechsel, zusätzlicher Urlaub, längere Krankheit), lohnt es sich, die Werte nicht erst beim Antrag, sondern laufend zu pflegen.

Sektor 1: Die maßgebliche Jahresarbeitszeit

Die Formel

Die Vorlage rechnet ausschließlich in Stunden. Der Rechenweg, so wie ihn auch FuE Stundenzettel im PDF-Export umsetzt:

  1. Tagesstunden = Wochenarbeitszeit ÷ Arbeitstage pro Woche (bei fünf Arbeitstagen: Wochenstunden ÷ 5)
  2. Jahresarbeitsstunden brutto = Wochenarbeitszeit × 52
  3. Abzüge = (Urlaubstage + Krankheitstage + Sonderurlaub + Feiertage + Kurzarbeit u. ä.) × Tagesstunden
  4. Maßgebliche Jahresarbeitszeit = Jahresarbeitsstunden brutto − Abzüge

Grundlage der Wochenarbeitszeit ist laut Fußnote 6 die vertraglich, tariflich oder betrieblich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete. Überstunden erhöhen Sektor 1 also nicht.

Beispiel Vollzeit

Eine Entwicklerin mit 40 Wochenstunden, 30 Urlaubstagen, 5 Krankheitstagen und 10 Feiertagen auf Arbeitstagen, ohne Sonderurlaub und Kurzarbeit:

ZeileRechnungStunden
Jahresarbeitsstunden40 × 522.080,00
Abzgl. Urlaub30 Tage × 8−240,00
Abzgl. Krankheit5 Tage × 8−40,00
Abzgl. Sonderurlaub0 Tage × 80,00
Abzgl. Feiertage10 Tage × 8−80,00
Abzgl. Kurzarbeit u. ä.0 Tage × 80,00
Maßgebliche Jahresarbeitszeit2.080 − 3601.720,00

Beispiel Teilzeit

Ein Kollege mit 30 Wochenstunden an fünf Tagen, gleiche Abwesenheiten: Tagesstunden 30 ÷ 5 = 6. Brutto 30 × 52 = 1.560 Stunden. Abzüge (30 + 5 + 10) × 6 = 270 Stunden. Maßgebliche Jahresarbeitszeit: 1.290 Stunden. Die Abzugstage sind dieselben, wiegen aber in Stunden weniger, weil der Tag kürzer ist. Genau deshalb rechnet die Vorlage in Stunden.

Beispiel Vier-Tage-Woche

Arbeitet jemand 32 Stunden an vier Tagen, sind die Tagesstunden 32 ÷ 4 = 8, nicht 32 ÷ 5 = 6,4. Brutto 32 × 52 = 1.664 Stunden. Die Abzugstage müssen dann ebenfalls in Viertagewochen gezählt werden: Ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei vier Arbeitstagen entspricht 192 Stunden, ebenso zählen nur Feiertage, die auf einen der vier Arbeitstage fallen. Wer hier mit der Fünftagelogik rechnet, bekommt eine zu hohe Jahresarbeitszeit und damit einen zu niedrigen FuE-Anteil.

Unterjähriger Beginn oder Ende

Beginnt oder endet die FuE-Tätigkeit im Laufe des Jahres, sieht die Vorlage eine Kürzung vor: x/12 der maßgeblichen Jahresarbeitszeit, wobei x die Zahl der Monate mit FuE-Tätigkeit ist (Fußnote 8). Steigt die Entwicklerin aus dem Vollzeitbeispiel am 1. April ein, sind das neun Monate: 9/12 × 1.720 = 1.290 Stunden. Mit diesem gekürzten Wert wird in Sektor 2 gerechnet.

Sektor 2: Der FuE-Anteil

Die Formel

FuE-Anteil = Summe der FuE-Stunden im Vorhaben ÷ maßgebliche (gegebenenfalls gekürzte) Jahresarbeitszeit. Der Anteil beträgt maximal 1, also 100 Prozent (Fußnote 10).

Beispiel

Die Entwicklerin hat laut Tagesmatrix im Jahr 860 FuE-Stunden im Vorhaben erfasst. Sektor 2: 860 ÷ 1.720 = 0,50, also 50,0 Prozent. Die Hälfte ihres Arbeitslohns für das Wirtschaftsjahr entfällt damit rechnerisch auf das Vorhaben. Beim Teilzeitkollegen mit 600 FuE-Stunden: 600 ÷ 1.290 = 0,465, also 46,5 Prozent.

Wäre die Entwicklerin erst im April eingestiegen und hätte bis Dezember 860 Stunden erfasst, ergäbe sich mit der gekürzten Jahresarbeitszeit 860 ÷ 1.290 = 0,667. Ohne Kürzung läge der Anteil bei 0,50 und wäre zu niedrig. Die Kürzung ist also kein Nachteil, sondern stellt sicher, dass die Zeit vor dem Einstieg nicht als Nicht-FuE-Zeit zählt.

Monatsbetrachtung

Für Monatsstundenzettel setzt FuE Stundenzettel die FuE-Stunden des Monats ins Verhältnis zur maßgeblichen Monatsarbeitszeit, das ist die Jahresarbeitszeit geteilt durch 12. Im Beispiel: 1.720 ÷ 12 = 143,33 Stunden je Monat. Ein Monat mit 90 FuE-Stunden ergibt 90 ÷ 143,33 = 62,8 Prozent. Diese Monatswerte schwanken naturgemäß; maßgeblich für den Antrag ist der Jahreswert.

Und die Personenmonate?

Personenmonate (PM) tauchen nicht in der BMF-Vorlage auf, aber in fast jedem Förderantrag und jeder Vorhabensplanung. Ein Personenmonat beschreibt den Aufwand einer Vollzeitkraft in einem Monat. FuE Stundenzettel rechnet mit der verbreiteten Konvention 1 PM = 160 Stunden (20 Tage × 8 Stunden) und rundet auf zwei Nachkommastellen. Die 860 FuE-Stunden der Entwicklerin entsprechen 860 ÷ 160 = 5,38 PM, die 600 Stunden des Kollegen 3,75 PM.

Personenmonate und Sektor 2 beantworten unterschiedliche Fragen. PM sagen, wie viel Aufwand ins Vorhaben geflossen ist, unabhängig von der Person. Sektor 2 sagt, welcher Anteil der Arbeitszeit einer bestimmten Person auf das Vorhaben entfiel. Wer im Antrag 12 PM geplant hat und im Stundennachweis 5,38 PM belegt, muss die Differenz erklären können, nicht steuerlich, aber gegenüber der eigenen Planung.

Wo die Rechnung typischerweise schiefgeht

  • Falsche Tagesstunden. Bei einer Vier-Tage-Woche mit 32 Stunden sind es 8 Tagesstunden, nicht 6,4. Fußnote 7 verlangt die Division durch die vereinbarten Arbeitstage pro Woche.
  • Feiertage pauschal. Nur Feiertage auf Arbeitstagen werden abgezogen. Die Zahl ist je Bundesland und Jahr verschieden.
  • Krankheitstage geschätzt. Die Vorlage meint die tatsächlichen Krankheitstage des Jahres, nicht einen Erfahrungswert.
  • Urlaub genommen statt vereinbart. Abgezogen wird der arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch.
  • Vergessene Kürzung. Ein unterjähriger Einstieg ohne x/12-Kürzung drückt den FuE-Anteil.
  • Anteil über 1. Fast immer ein Hinweis auf Nicht-FuE-Stunden in der Matrix oder einen Fehler in Sektor 1.

So rechnet FuE Stundenzettel

Die Stammdaten für Sektor 1 (Wochenstunden, Urlaubsanspruch, Feiertage, Sonderurlaub, Kurzarbeit) liegen in der Anwendung je Person; Krankheitstage werden aus den erfassten Abwesenheiten des Jahres übernommen. Der Export prüft vor dem Erzeugen, ob alle Personen mit Stunden im Zeitraum diese Stammdaten haben, und druckt Sektor 1 und 2 auf jeden Monats- und Jahresstundenzettel. Details dazu auf der Seite Nachweis & Prüfung; die Personenmonate je Arbeitspaket zeigt die Soll/Ist-Ansicht unter Funktionen.

Für eine schnelle Kontrolle einzelner Werte, etwa bei der Antragsvorbereitung, gibt es den Personenmonate-Rechner. Er nutzt exakt die hier beschriebenen Formeln.

Quellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Warum rechnet die Vorlage mit 52 Wochen und nicht mit Arbeitstagen?

Die BMF-Vorlage geht von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit aus und multipliziert sie mit 52 Wochen. Alle Abwesenheiten werden dann in Stunden abgezogen. So bleibt die Rechnung unabhängig davon, wie viele Arbeitstage ein Jahr tatsächlich hat, und sie funktioniert für Vollzeit und Teilzeit gleich. Die Umrechnung von Tagen in Stunden erfolgt laut Fußnote 7 der Vorlage über die Wochenarbeitszeit geteilt durch die Arbeitstage pro Woche.

Was ist ein Personenmonat und wie hängt er mit Sektor 2 zusammen?

Ein Personenmonat (PM) ist eine Planungsgröße aus Förderanträgen: der Arbeitsaufwand einer Vollzeitkraft in einem Monat. In FuE Stundenzettel gilt die verbreitete Konvention 1 PM = 160 Stunden. Personenmonate rechnen Stunden in Aufwand um, Sektor 2 rechnet Stunden in einen Anteil der Arbeitszeit um. Beide gehen von derselben Summe der FuE-Stunden aus. Prüfen Sie im Personenmonate-Rechner, wie sich Ihre Zahlen verhalten.

Was passiert, wenn der FuE-Anteil über 100 Prozent liegt?

Laut Fußnote 10 der BMF-Vorlage beträgt der Anteil maximal 1. Ein höherer Wert entsteht, wenn mehr FuE-Stunden erfasst wurden, als die maßgebliche Jahresarbeitszeit hergibt, etwa durch Überstunden, eine zu niedrig angesetzte Wochenarbeitszeit oder zu viele Abzugstage. Prüfen Sie zuerst Sektor 1. Bei Tätigkeit in mehreren Vorhaben werden die Aufwendungen nach dem Verhältnis der Arbeitszeiten aufgeteilt.

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